Infos zur Beantragung

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Wie beantrage ich einen Blindenführhund?

Ich möchte Ihnen hier kurz die ersten Schritte zur Beantragung eines Blindenführhundes erläutern.

Formalitäten:

Ärztliche Verordnung mit stichhaltiger Begründung,
Selbstverfasster Antrag mit eigener Begründung,
Nachweis eines Mobilitätstrainings,
Kostenvoranschlag einer Blindenführhundschule,
je nach Krankenkasse Allergietest aller im Haushalt lebender Personen.

Es ist sehr ratsam sich im Vorfeld genau zu prüfen, ob der Blindenführhund wirklich das richtige „Hilfsmittel“ ist!

Die Auswahl der Blindenführhundschule sollte mit Sorgfalt durchgeführt werden. Es ist sehr wichtig, dass man mit den Ausbildungsmethoden der Welpen- und Junghundbetreuung und Unterbringung der angehenden Führhunde zufrieden sein kann! Deshalb ist es ratsam sich mehrere Einrichtungen anzuschauen.

Die Fachgruppenleiter/innen der einzelnen Landesverbände stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sehr nützlich ist auch ein Besuch der Führhundhalterseminare. Dort kann man sich dann über die Vorteile, die Pflichten und die Verantwortung gegenüber dem Blindenführhund schon im Voraus informieren!

Sehr vorteilhaft ist auch der Besuch folgender Internetseite:

www.erstfuehrhundhalter.de

Dort finden Sie auch viele Ansprechpartner/innen und natürlich noch sehr viele gute Informationen.

Ferner gibt es auch einige Maillinglisten. Hier findet ein reger Austausch zwischen den Mitgliedern statt. Ebenfalls sehr empfehlenswert für Menschen, die sich für die Anschaffung eines Blindenführhundes interessieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung, Auswahl und hoffentlich einer schnellen Genehmigung.

Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!

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