Hinweise zu Schutzmasken

**********

das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit wird derzeit in den Medien intensiv diskutiert.
Um ihnen die verschiedenen Masken und deren Anwendung zu erläutern, geben wir ihnen heute einen Artikel des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Auszügen weiter.
Quelle:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html#Inhalt

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck - und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen - unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3. Filtrierende Halbmasken).

„Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht den für Medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder persönliche Schutzausrüstung wie Filtrierende Halbmasken einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.

Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.
Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.
Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.

Hinweise für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“ Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.

Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Bei Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wird, abhängig von der Zweckbestimmung, zwischen zwei Typen unterschieden:
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (z.B. OP-Masken) Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Masken) dient vor allem dem Fremdschutz und schützt das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS. Dieser wird z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen und Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen.

Masken als medizinischer Mund-Nasenschutz sind als Medizinprodukte in Verkehr und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht (Nähere Informationen dazu finden sich z.B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte.html).
Unsterile medizinische MNS stellen im Allgemeinen Medizinprodukte der Risikoklasse I gemäß der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD) dar und müssen insbesondere der Norm DIN EN 14683:2019-6 genügen. Nach Durchführung eines erfolgreichen Nachweisverfahrens (Konformitätsbewertungsverfahren) können Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie sind in Europa frei verkehrsfähig.

Filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3)
Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der filtrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt.

Um FFP-Masken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgeführt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken müssen dazu regulär die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2001-10 erfüllen. Weitere Informationen zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von PSA in Deutschland sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html

Abweichend von der o.g. Einordnung können FFP-Masken in Ausnahmefällen auch gem. § 2 Abs. 4a des Medizinproduktegesetzes (MPG) als Medizinprodukte im Verkehr sein, wenn sie nicht über ein Ausatemventil verfügen (die Luft also beim Ein- und Ausatmen gefiltert wird), vom Hersteller mit medizinischer Zweckbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 MPG in Verkehr gebracht werden und das BfArM in der aktuellen Bedarfssituation auf Basis einschlägiger Sicherheits- und Leistungsnachweise eine entsprechende Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 MPG erteilt hat.

Stand 31.03.2020

Ihr BBSB-Inform
BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag.

**********

 
 

Corona-Informationen des DBSV

**********


die Corona-Krise stellt blinde und sehbehinderte Menschen vor besondere Herausforderungen. Der DBSV hat deshalb in einem neuen Internet-Angebot nützliche Informationen für Betroffene zusammengestellt - von Hinweisen zur augenärztlichen Versorgung bis zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Worauf blinde und sehbehinderte Menschen aus Sicht eines Virologen achten müssen, erklärt Prof. Jonas Schmidt-Chanasit von der Uni Hamburg in einem Exklusiv-Interview. Haben Uveitis-Betroffene ein erhöhtes Infektionsrisiko? Wie gefährlich ist das Berühren von Oberflächen im öffentlichen Bereich? Und was sind die Folgen, wenn man den empfohlenen Abstand zu seinen Mitmenschen nicht einhält? Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie ab sofort im Corona-Ratgeber des DBSV unter:

https://www.dbsv.org/corona.html

Das Angebot wird in den kommenden Wochen ergänzt und gegebenenfalls aktualisiert.

***
Der Newsletter "dbsv-direkt" ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Tina Below
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org
Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html

Den Blinden- und Sehbehindertenverein in Ihrer Region erreichen Sie unter der Telefonnummer (01805) 666 456 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)

**********

 
 

Info des Rhein-Sieg-Kreis

**********


auf seiner Internetseite hat der Rhein-Sieg-Kreis vielfältige barrierearme und multimediale Informationen zum Thema Corona eingestellt; diese können Sie über folgenden Link aufrufen:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/corona#Barrierearme_und_multimediale_Informationen
Aktuell sind die Informationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes durch eine Verlinkung neu eingebunden worden und die Informationen des Ministeriums in Leichter Sprache sind überarbeitet worden.

**********

 
 

Hilfsangebote in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis

**********

Einkaufshilfen und Unterstützung für Senioren
und Risikogruppen

Bonn linksrheinisch

Villenviertel Bonn
Seniorenstätte Offene Tür Dürenstr.
Mo-Fr 9-13 Uhr
0228-93399654

Wachtberg
Ehrenamtsbörse Wachtberg
www.ehrenamtsboerse-wachtberg.de
info@ehrenamtsboerse-wachtberg.de
Tel.: 0160-954554

Bonn
General Anzeiger Sonderauflage Aktion Weihnachtslicht wg. Corona
Tel 0228-6688444

Südstadt/Poppelsdorf
Schwesternschaft des dt. roten Kreuzes
Tel.: 0228/269010
zentrale@schwesternschaft-bonn.drk.de

Bad Godesberg
Quartiersmanagement Lannesdorf/Obermehlem
0228/9541-310
www.quartier-lannesdorf-obermehlem.de

Duisdorf
Nachbarschaftsinitiative der Pfarrgemeinde
0170/7801494
Email: nachbarschaftshilfe@katholisch-in-duisdorf.de
https://www.katholisch-in-duisdorf.de/corona-neu/nachbarschaftshilfe/

Tannenbusch
Kirchengemeinde St. Thomas-Morus
Tel: 92129777
netzwerk@thomas-morus-bonn.de

Bonn rechtsrheinisch

Oberkassel / Dollendorf
0228/441155
Mo, Mi, Fr von 8 bis 9 Uhr

Oberkassel
Schützenbruderschaft
Tel: 0228-92983870

Beuel-Mitte
Junge Union, Grüne Jugend Bonn und Junge Liberale
017623677405

Geislar
JGV Geislar
0174-9556089
hilge@jgv-geislar.de

Holzlar/Hoholz
Junggesellenverein Om Berg
jgv@eintracht-om-berg.de
Tel: 015733269204

Küdinghoven
JGV Küdinghoven
Tel: 01573-4723741
concordiahilft@gmail.com

Ramersdorf
JGV Ramersdorf
Tel: 0157-3377573
info@jgv-ramersdorf.de

Villich Müldorf
JGV Männerreih „Gemütlichkeit“
Tel.: 01575-2065180
jgv@vilich-müldorf.com

Niederkassel
Evangelische Kirchengemeinde
Tel: 02208-4592
jens.roemmer-collmann@ekir.de

rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis

Pflegeselbsthilfe Bonn / Rhein-Sieg
Tel. 02241 49 39 301
pflegeselbsthilfe-rhein-sieg@paritaet-nrw.org
i.d.R. montags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und mittwochs
sowie nach Vereinbarung

Kaldauen, Stallberg und Seligenthal
Pfadfinder Kaldauen
0175/7516554, täglich von 9 bis 18 Uhr.

Troisdorf
evangel. + kathol. Kirchengemeinde
Tel: 0157-33271833

Hennef
Bürgerstiftung Altenhilfe
Tel: 02241-888-564

Stadt Lohmar
Tel: 02246-15-0

Bad Honnef
- Soziales und Asyl
02224-184-198 oder 02224-184-185
Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr

- Bündnis Familie Bad Honnef
info@familie-bad-honnef.de
oder l.c.solzbacher@web.de

Linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis

Meckenheim
Wigwam –Nachbarschaftshilfe
Tel. (02225) 99 24 98
Sprechzeit: Dienstag 10 Uhr - 12 Uhr
E-Mail: info@wigwam-meckenheim.de

Bornheim
- Initiative Junge Union und CDU Bornheim
Tel. 0160 – 95528807
- Sozialamt Bornheim
Sonja Joisten, Tel. 02222 945-344, sonja.joisten@stadt-bornheim.de,
Biljana Rollinger, Tel. 02222 945-151, biljana.rollinger@stadt-bornheim.de

Weilerswist
- Gemeinde Weilerswist, Telefon: 0176/14546542
Di von 15 bis 17 Uhr, Do von 11 bis 13 Uhr und Fr von 11 bis 13 Uhr.
- Marcel Behrens, Telefon: 01511-6564308

Rheinbach
Nachbarschaftshilfe
Tel: 02226 / 168369
E-Mail: rheinbach@ekir.de
Montag - Mittwoch, Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 15.00 Uhr

Euskirchen und Umgebung

Bürgerhilfe Euskirchen
0163-6057900 oder 0151-73018063
Coronahilfe.eu@gmail.com zu erreichen

Ring politischer Jugend im Kreis Euskirchen
marvin.strick@gmx.net

Bürgerverein Kleinbüllesheim
Tel: 0170-3303575

**********

 
 

Presseinformation "Aktion Mensch"

**********


Presseinformation
Aktion Mensch appelliert: Informationen zu Corona-Virus müssen alle
erreichen - neue Webseite mit barrierefreien Informationen online

• Alle erreichen: Aktion Mensch bietet neue Webseite mit barrierefreien Informationsangeboten für Menschen mit Behinderung
• Assistenzdienste durch steigende Infektionszahlen gefährdet: Appell an jeden, besonders verletzliche Gruppen zu schützen

Sehr geehrte Damen und Herren,
um sich selbst und andere zu schützen, müssen Informationen zum Corona-Virus allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Viele Menschen mit Behinderung sind auf barrierefreie Informationen angewiesen. Aber wo findet man diese? Die Aktion Mensch bietet ab sofort eine neue Webseite, die barrierefreie Informationsangebote bündelt.
Unter www.aktion-mensch.de/corona-infoseite finden Menschen, die aufgrund von Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Verstehen auf eine besondere Aufbereitung der derzeitigen Ereignisse angewiesen sind, eine Übersicht über barrierefreie Informationsangebote zum Corona-Virus und den lebensnotwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die damit verbunden sind.
Die Informationsübersicht wird fortlaufend aktualisiert.
Gleichzeitig weist die Aktion Mensch darauf hin, dass das Wohlergehen vieler Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen, Alter oder Behinderungen von der Unterstützung ihrer Mitmenschen abhängig ist. Viele von ihnen sind auf Assistenz angewiesen. Wenn hier viele Menschen erkranken, ist für einige Menschen mit Behinderung der Alltag nicht mehr zu organisieren. Wir appellieren daher an jeden Einzelnen, sich seine Verantwortung gegenüber risikobehafteten Menschen bewusst zu machen und das eigene Verhalten zu überprüfen.
Interviewangebot
Petra Strack kann das sehr anschaulich schildern: Sie ist persönlich und beruflich von der aktuellen Ausnahmesituation betroffen. Die Personalmanagerin lebt seit 2003 mit persönlicher Assistenz und gründete vor vier Jahren den bundesweiten Assistenzdienst Deine AssistenzWelt (deine-assistenzwelt.de), um auch anderen Menschen mit Behinderung dieses Gefühl von Unabhängigkeit weiterzugeben. Auf die Unterstützung durch Assistenz-Kräfte sind insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung angewiesen, die wichtige Bewegungsabläufe oder Alltagsaufgaben nicht ohne Hilfe ausüben können. Dies kann beispielsweise bei Menschen mit einer fortgeschrittenen Muskelerkrankung, einer Querschnittslähmung oder einer Sehbehinderung der Fall sein. Die 35-jährige Petra Strack ist aufgrund ihrer Behinderung, Spinale Muskelatrophie, selbst einem erhöhten Risiko durch das Corona-Virus ausgesetzt und möchte dafür sensibilisieren, sich gemeinsam noch stärker gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Virusinfektion einzusetzen.
„Unsere Kunden sind auf Unterstützung durch Assistenz im Alltag angewiesen. Neben meiner eigenen Gesundheit bereitet mir daher noch eine ganz andere Frage Sorgen: Was passiert eigentlich, wenn sich einer unserer Kunden mit Covid19 infiziert – müssen wir unseren Assistenz-Service dann komplett einstellen? Und noch wichtiger: Müssen unsere Kunden dann im Krankenhaus notversorgt werden, was bereits heute nicht zu bewältigen wäre? Egal an wen wir uns wenden, diese beängstigende Frage kann uns derzeit leider niemand beantworten. Daher lautet mein Appell an alle: Unbedingt zu Hause bleiben, um sich selbst und andere zu schützen!“
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview mit Petra Strack, in dem sie ihre Einschätzung zu folgenden Themen mit Ihnen teilen kann:
• Lage der Assistenzversorgung in vielen Teilen Deutschlands und damit einhergehende Risiken bei steigenden Infektionszahlen
• Persönliche Bewertung der Situation aus Sicht einer Betroffenen der Risikogruppe.

Bildmaterial zu Petra Strack stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ann-Kathrin Akalin

Ann-Kathrin Akalin
Externe Kommunikationskanäle / PR

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Tel 0228 2092-384 / mobil 0151 61076619
Fax 0228 2092-333

ann.kathrin.akalin@aktion-mensch.de
www.aktion-mensch.de

Über die Aktion Mensch e. V.
Die Aktion Mensch e.V. ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als vier Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Mit den Einnahmen aus ihrer Lotterie unterstützt die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 Projekte. Möglich machen dies rund vier Millionen Lotterieteilnehmer. Zu den Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014 ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch.

**********